Gründungszuschuss: Bundesrat legt Veto ein - Inkrafttreten der Kürzungen verzögert sich
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14.10.2011 sein Veto gegen das "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" eingelegt und den Entwurf in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat überwiesen. Zentrale Forderung der Länderkammer ist, den Gründungszuschuss für Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, in der jetzigen Form zu erhalten. Weder dürften die Bedingungen dafür verschlechtert noch die Dauer der Zahlung verkürzt werden.
Ein Inkrafttreten zum 01.11.2011 ist durch das Veto des Bundesrates praktisch ausgeschlossen und wird sich nun um mehrere Wochen verzögern.
Da es sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, kommt es im Vermittlungsausschuss aber nicht zu Verhandlungen zwischen den Parteien, sondern der Ausschuss formuliert lediglich den Wortlaut des Einspruchs. Der Bundestag muss in diesem Fall erneut über das Gesetz abstimmen und es mit Kanzlermehrheit (Mehrheit aller gewählten Abgeordneten) beschließen.
Der den Gründungszuschuss betreffende Teil des Gesetzespakets tritt gleich am ersten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Da es nach dem Veto des Bundesrates noch keinen genauen Zeitplan gibt, sollten alle Gründer/-innen die den Gründungszuschuss beantragen wollen, dies so frühzeitig wie möglich machen.
Quelle: gruendungszuschuss.de, handelsblatt.de











